März 7, 2026

Festsitzen auf Kreuzfahrtschiff: Entschädigung möglich?

März 7, 2026

Gibt es eine Entschädigung für das Festsitzen auf einem Kreuzfahrtschiff? Müssen Veranstalter oder Kreuzfahrtreederei haften, wenn Passagiere wie derzeit geschehen, auf Orient-Kreuzfahrt wegen des Konfliktes zwischen den USA/Israel und dem Iran, auf ihrem Schiff bleiben müssen und nicht nachhause fliegen können?

Hohe Entschädigungen sind möglich, sagt die Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, die die Webseite www.Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt.

Nach der Eskalation des Konflikts zwischen Israel und dem Iran sind zahlreiche Kreuzfahrtschiffe in der Golfregion gestrandet. Anstatt einen erholsamen Urlaub zu erleben, sitzen Passagiere der Mein Schiff 4, der Mein Schiff 5 und der MSC Euribia in einer Krisenregion fest, die teils unter Raketenbeschuss steht. Vor allem ist den betroffenen Passagieren zu wünschen, dass sie bald und sicher nach Hause kommen. Sie sollten aber auch ihre Forderungen gegen die Reiseveranstalter geltend machen. „Auch wenn TUI und MSC natürlich nichts für die Eskalation können, stehen erhebliche Entschädigungsansprüche im Raum, die über eine teilweise Rückzahlung des Reisepreises deutlich hinausgehen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de klar.

Aus der geplanten Traumreise wurde für viele ein Albtraum. So wurden die Kreuzfahrten nicht nur gestoppt. Luftraumsperrungen und die Sicherheitslage in der Straße von Hormus ließen auch eine Heimreise nicht zu. Trotz der mittlerweile angelaufenen Rückholaktionen der Veranstalter und der Bundesregierung stecken weiterhin Tausende Kreuzfahrer in Dubai, Abu Dhabi oder Doha fest. Auch wenn die Veranstalter bemüht sind, den Passagieren den Zwangsaufenthalt an Bord so angenehm wie möglich zu gestalten, empfinden viele die Situation verständlicherweise als sehr belastend.

Ansprüche unabhängig vom Verschulden

„Am wichtigsten ist, dass die gestrandeten Kreuzfahrer jetzt bald und gesund nach Hause kommen. Wir kümmern uns dann um die Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche gegen die Reiseveranstalter“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de, der bereits einige Fälle in Bearbeitung hat. Viele glauben, dass keine Entschädigungsansprüche gegen TUI oder MSC bestehen, da die Veranstalter die militärische Eskalation nicht zu verschulden haben. Entsprechende Meinungen findet man auch von zahlreichen Experten zu dem Thema.

Das ist jedoch ein leider weit verbreiteter Irrglaube. Denn das Gesetz setzt gerade kein Verschulden des Reiseveranstalters voraus. Sowohl bei Minderungsansprüchen, die auf die Rückzahlung des Reisepreises gerichtet sind, als auch bei Schadensersatzansprüchen kommt es gerade nicht darauf an, ob TUI oder MSC in irgendeiner Weise fahrlässig gehandelt haben. Nach dem Eindruck so manch eines Kreuzfahrers war es zudem ohnehin „fahrlässig“ die Kreuzfahrten in Risikogebiete durchzuführen, wobei zuvor eine kostenfreie Stornierung teils auch noch abgelehnt wurde.

Einzelfall entscheidend

Eine erfolgsversprechende Durchsetzung setzt eine sorgfältige Argumentation im jeweiligen Einzelfall voraus, nachdem es sich nicht um rechtlich einfache „Selbstläufer“ handelt. „Wir haben uns jedoch noch nie davor gescheut, auch schwierigere Fälle nach entsprechender rechtlicher Bewertung anzugehen“, merkt Rechtsanwalt Mirko Göpfert unter Verweis auf die durch ihn erstrittene Entscheidung des OLG Rostock, 1 U 95/24, aus Mai 2025 an. In diesem Verfahren bestätigte das Oberlandesgericht im Zusammenhang mit Reiseabsagen von Aida, die mit der Sicherheitslage im Roten Meer, begründet wurden, eine Schadenersatzhaftung. Dort wie hier schien sich der Veranstalter auf den ersten Blick zunächst problemlos auf sog. „höhere Gewalt“ berufen zu können.

Betroffene sollten daher prüfen lassen, in welcher Höhe Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können. Dies gilt auch für diejenigen Kreuzfahrer, deren Reisen infolge der Eskalation am Persischen Golf seitens TUI oder MSC abgesagt worden sind. In allen Fällen stehen hohe Gesamtforderungen zwischen 150 und 200 Prozent des gezahlten Reisepreises im Raum, die damit schnell mehrere Tausend Euro erreichen können.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

 

 

Ihnen hat der Artikel gefallen? Dann jetzt teilen auf Facebook, LinkedIn und X