August 18, 2026

Zu wenig Platz für FKK: Ehepaar bekommt 3.400 Euro zurück

Ein Ehepaar bekommt  von AIDA 3.400 Euro zurück, weil der FKK-Bereich kleiner war als bei der Buchung ausgeschrieben.  Das Landgericht Rostock(Az. 1 O 169/26) sprach dem Ehepaar fünf Prozent

August 18, 2026

Ein Ehepaar bekommt  von AIDA 3.400 Euro zurück, weil der FKK-Bereich kleiner war als bei der Buchung ausgeschrieben.  Das Landgericht Rostock(Az. 1 O 169/26) sprach dem Ehepaar fünf Prozent Reisepreisminderung zu. Das Ehepaar hatte im Februar 2024 eine Weltreise von November 2025 bis März 2026 gebucht. Der Reisepreis  lag bei insgesamt 68.600 Euro. Bei der Buchung orientierten sich die Kläger  an den damals online veröffentlichten Deckplänen der AIDA Diva mit Lage und Größe vom FKK-Bereich, der zu diesem Zeitpunkt auch über einen Whirlpool, eine Dusche und ein Sonnendach verfügte. Zwischen der Buchung und  dem Reiseantritt wurde  das Schiff allerdings umgebaut. Der bis dahin allgemein zugängliche FKK-Bereich wurde in ein Skydeck umgewandelt, das ausschließlich Suiten-Gästen vorbehalten ist. Die Kläger hatten jedoch keine Suite gebucht und konnten somit diesen Bereich nicht nutzen. Der neue FKK-Bereich für die übrigen Passagiere wurde  an eine andere Stelle verlegt, ist jetzt deutlich kleiner und verfügt weder über einen Whirlpool noch über eine Dusche oder ein Sonnendach. Die Kläger sahen daher ihre Erwartungen an Größe und Ausstattung des FKK-Bereichs enttäuscht und verlangten eine Minderung des Reisepreises um 15.000 Euro.  Das Landgericht sah tatsächlich in der Verkleinerung des FKK-Bereichs einen Reisemangel und sprach den Klägern eine Minderung von fünf Prozent des Reisepreises zu, also etwas mehr als 3.400 Euro. Ausschlaggebend für dieses Urteil war, dass die Reisenden bei ihrer Buchung auf die damals im Internet verfügbaren Informationen vertrauen durften. Denn Informationen auf der Website eines Anbieters würden eine berechtigte Erwartung bei Kunden wecken und damit für den Inhalt des Reisevertrags relevant sein. Das gilt nach Auffassung des Gerichts insbesondere dann, wenn sich Kunden bei ihrer Buchungsentscheidung an diesen Informationen orientieren. Kommt es zwischen Buchung und Reise zu erheblichen Änderungen, müsse der Veranstalter die Kunden vor Reiseantritt darüber informieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, AIDA prüft noch die Urteilsbegründung und eventuelle rechtliche Schritte.

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